AGB & Leistungen

Auf unserer Internetseite können Sie sich über unsere Leistungen und Aktivitäten der verschiedenen Gruppen informieren.
Nachfolgend ein Überblick zu ...

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ich/wir unterstütze(n) die Ziele des DAV, erkenne(n) insbesondere die Satzung der Sektion Biberach des Deutschen Alpenvereins e. V. an. Ich/wir weiß/wissen, dass im Falle eines späteren Austrittes dieser jeweils zum 30. September schriftlich in der Sektion erklärt sein muss, damit er zum Jahresende wirksam wird, und bitte(n) um stets widerruflichen Einzug der Beiträge/Aufnahmegebühr von der angegebenen Bankverbindung. Bankspesen die bei Nichteinlösung entstehen, gehen zu meinen/unseren Lasten.

Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr, sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend o.g. Frist gekündigt wird.

Es steht Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ausweises ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu - vorausgesetzt, es wurde noch keine Dienstleistung auf Grund der Mitgliedschaft in Anspruch genommen. Dazu genügt es, den noch nicht unterschriebenen und noch nicht vom Begleitschreiben entfernten Ausweis an die Sektion zurückzusenden. Haben Sie bislang nur einen vorläufigen Mitgliedsausweis erhalten, ist eine schriftliche Mitteilung ausreichend, die Rücksendung des vorläufigen Mitgliedsausweises ist nicht erforderlich.

Leistungen des DAV

Die Sektion Biberach ist ein selbstständiger gemeinnütziger Verein im Rahmen des Deutschen Alpenvereins.

Welche Ziele verfolgt der Deutsche Alpenverein?

Es sind die in der Satzung aufgeführten Vereinszwecke, wie z.B. die Erhaltung der Schönheit und Ursprünglichkeit der Bergwelt und die Förderung des Bergsteigens aller Richtungen. Dazu gehört vordringlich der Einsatz für alle Interessen des Naturschutzes im Alpenraum, der Unterhalt von Hütten und Wegen und die Heranführung der Jugend und aller anderen berginteressierten Menschen an die Schönheit der Bergwelt.

Was erwarten Sie vom Alpenverein?

Das Wichtigste ist wohl die Nutzung von Wegen und Hütten, nicht nur die des DAV, sondern aller alpiner Vereine. Allein der deutsche und österreichische Alpenverein, mit dem eine sehr enge Verbindung besteht, unterhalten rund 500 Hütten in den Alpen, dazu kommen noch fast 1000 Hütten anderer alpiner Vereine in Österreich, der Schweiz, Frankreich und Südtirol. Eine von diesen Hütten unterhält die Sektion Biberach. Es ist die Biberacher Hütte auf dem Schadonapaß im Bregenzerwald.

Auf allen Hütten genießen Sie als Mitglied des DAV Vorrechte gegenüber Nichtmitgliedern, von denen wir die stark ermäßigten Übernachtungsgebühren nicht unerwähnt lassen wollen. Daneben bietet Ihnen der DAV entweder direkt oder durch die Sektion viele andere „Dienstleistungen“. Hierzu gehören Ausbildungskurse des DAV, Tourenprogramme des SUMMIT-Clubs des DAV, die alpine Auskunftsstelle (insbes. Hüttenöffnungen, Lawinenwarnungen), die Herausgabe von Wanderkarten und Büchern. Im Internet unter www.alpenverein.de erhalten Sie viele

Informationen rund ums Bergsteigen. Ferner erscheint sechsmal jährlich die Zeitschrift „Panorama“ des Deutschen Alpenvereins, die über alles informiert und jedem Mitglied automatisch zugeschickt wird. Die Sektion Biberach finden Sie mit Informationen über die Sektion, die einzelnen Gruppen, die Biberacher Hütte und das Touren- und Kursprogramm unter www.alpenverein-biberach.de oder auch www.dav-biberach.de.

Im Mitgliedsbeitrag inbegriffen sind auch zwei für den Bergsteiger wichtige Versicherungen: eine Haftpflichtversicherung für Folgen der gesetzlichen Haftpflicht beim Bergsteigen und Skifahren und ein Alpiner Sicherheits-Service, der weltweit beim Bergsteigen und Unfällen während der Ausübung von Alpinsportarten für Such-, Bergungs-, Rettungs- und unfallbedingten Heilkosten Leistungen erbringt.